Am Dienstag, 15. September 2026, trafen sich rund 30 Mitglieder der KOVOS zur Hauptversammlung in Bern. Die Traktandenliste enthielt mehrere wegweisende Entscheidungen für die weitere Entwicklung der noch jungen Konferenz.
Im Zentrum stand zunächst die Anpassung der Statuten. Die Versammlung beschloss die notwendigen Änderungen, damit die kirchenrechtliche Approbation der KOVOS beantragt werden kann – ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Verankerung. Ebenfalls beschlossen wurde das solidarische Finanzierungsmodell, das nun während eines Jahres auf Probe zur Anwendung kommt.
Am Nachmittag standen drei Dokumente im Zentrum der Beratungen, die die Zusammenarbeit im Bereich Prävention, Intervention und Genugtuung bei Missbrauch schweizweit regeln: die Nationalen Standards zu Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen der Römisch-Katholischen Kirche Schweiz, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Prävention, Intervention und Genugtuung bei Missbrauch sowie die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz und der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz. Die Versammlung genehmigte alle drei Dokumente einstimmig und legte damit den Boden für die weitere Zusammenlegung mit SBK und RKZ.
Geschätzt wurde von den Anwesenden nicht zuletzt auch der Austausch in den Pausen und über die Mittagszeit – ein Zeichen für den lebendigen Zusammenhalt innerhalb der KOVOS.